Amtliche Meldung

Abbrennen von Feuerwerk in Gnutz

Wie allgemein bekannt, ist es lediglich in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025 erlaubt, Feuerwerk abzubrennen.

Es gibt aber auch Orte, an dem ganzjährig (also auch an Silvester) kein Feuerwerk der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Batteriefeuerwerk, Knallfrösche, Kanonenschläge,…) verwendet werden darf!

In Gnutz ist an folgenden Orten im Umkreis von 200m das Abbrennen von Feuerwerk verboten:

  • Dorfstraße 28 (Reetdachhaus)
  • Rosenkamper Weg 8 (Reetdachhaus)
  • Heinkenborsteler Weg 33 (Friedenskapelle)

Weitere Hinweise dazu findet ihr im 52. amtlichen Bekanntmachungsblatt:

https://www.amt-nortorfer-land.de/buergerservice-politik/service/amtliches-bekanntmachungsblatt

 

Die Gemeinde Gnutz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen

http://www.gnutz.de

 

 

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Autor: Dorffunk Gnutz

Gnutz