Abbrennen von Feuerwerk in Gnutz
Wie allgemein bekannt, ist es lediglich in der Zeit vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025 erlaubt, Feuerwerk abzubrennen.
Es gibt aber auch Orte, an dem ganzjährig (also auch an Silvester) kein Feuerwerk der Kategorie F2 (z.B. Raketen, Batteriefeuerwerk, Knallfrösche, Kanonenschläge,…) verwendet werden darf!
In Gnutz ist an folgenden Orten im Umkreis von 200m das Abbrennen von Feuerwerk verboten:
- Dorfstraße 28 (Reetdachhaus)
- Rosenkamper Weg 8 (Reetdachhaus)
- Heinkenborsteler Weg 33 (Friedenskapelle)
Weitere Hinweise dazu findet ihr im 52. amtlichen Bekanntmachungsblatt:
https://www.amt-nortorfer-land.de/buergerservice-politik/service/amtliches-bekanntmachungsblatt
Die Gemeinde Gnutz wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen
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