Amtsausschuss Büchen unterschreibt Resolution gegen die finanzielle Mehrbelastung der Gemeinden durch KiTa-Reform
Die Steigerung der KiTa-Qualität sowie die Entlastung der Eltern und Kommunen sind die Ziele der schleswig-holsteinischen Landesregierung im Zusammenhang mit der KiTa-Reform und diese werden eigentlich auch durch die Gemeinden mitgetragen.
Ein Jahr nach Inkrafttreten der KiTa-Reform fällt das Fazit der Gemeinden im Amt Büchen jedoch ernüchternd aus. Zwar ist die Qualität in den Kindertagesstätten durch landesweite Mindeststandards vielerorts gesteigert worden, in den sogenannten lauenburgischen Qualitäten kam es jedoch zu Rückschritten, denen nur mit Eigenmitteln der Gemeinden entgegengewirkt werden kann.
Durch den eingeführten einheitlichen Elternbeitragsdeckel und Ermäßigungen konnten die Belastungen der Eltern vermindert werden. Eine Entlastung der Amtsgemeinden ist jedoch bislang nicht eingetreten, eher sogar das Gegenteil. Dabei gab es von der Landesregierung die Zusage, dass alle Ziele der Reform vollständig durch Landesmittel bzw. Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ refinanziert werden sollen und ganz klar nicht zu Lasten der Gemeinden gehen sollen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht.
Ein Umstand, gegen den sich nun die Mitglieder des Amtsausschusses Büchen wehren. Alle Amtsbürgermeister unterschrieben auf der jüngsten Sitzung des Amtsausschusses Büchen eine Resolution und fordern eine vollständige Refinanzierung aller reformbedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen der Kommunen durch das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips der Landesverfassung.
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