Betreuungsverein: Gemeinsam selbstbestimmt
Im Amt Büchen finden regelmäßig die unterschiedlichsten Beratungsangebote statt. Auch der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. steht Ihnen als Ansprechpartner nach Vereinbarung zur Verfügung. Unterstützt werden nicht nur Menschen, die sich als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer engagieren wollen. Auch Themen wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht werden anschaulich erläutert und Menschen, die eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich führen, beraten. Ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder anderer Beeinträchtigungen nicht (mehr) selbst regeln können und daher eine rechtliche Betreuung benötigen. Dabei geht es nicht um eine pflegerische Betreuung, sondern um die Vertretung von Rechten, organisatorische oder finanzielle Angelegenheiten. „Unsere Aufgabe ist es u.a., Ehrenamtliche für die Betreuung zu gewinnen und fortzubilden. Wir bringen Ehrenamtliche, Ratsuchende und Menschen mit Betreuungsbedarf zusammen“, erklärt Tina Kobold vom Betreuungsverein. Der Betreuungsverein arbeitet eng mit dem Betreuungsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg zusammen. Tina Kobold und Ihr Kollege Oliver Müller sind Ansprechpartner des Betreuungsvereins für das Amt Büchen und unterstützen und beraten zudem zu Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Hausbesuche sind nach Absprache und Bedarf möglich.
Wenn Sie Fragen zu rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht etc. haben, Beratungsbedarf haben oder interessiert sind, sich als Betreuerin oder Betreuer ehrenamtlich zu engagieren , dann wenden Sie sich an den Betreuungsverein. Es finden regelmäßige Termine nach Absprache im Amt Büchen, An den Eichgräben 12 statt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin unter Telefon 0451-58010650 oder per Mail unter betreuungsverein.lauenburg@johanniter.de
Tina Kobold vom Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Foto: Amt Büchen
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.