Amtliche Meldung

Böllerverbot Süderdeich

Böllerverbot

 

Böllerverbot

In diesem Jahr wird die örtliche Ordnungsbehörde wieder ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) aussprechen.

Das Abbrennverbot gilt damit im gesamten Ortskern. Sie dürfen Feuerwerk nur im Außenbereich und in folgenden Bereichen abbrennen:

• Baugebiet Mühlenweide

• Hauptstraße 1 bis etwa Höhe Hausnummern 15/22 und

• Todtenhemmer Weg ab Verbreiterung der Straße Richtung Wesselburen

Bitte nehmen Sie auch an den erlaubten Stellen Rücksicht auf unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Verstöße gegen die Anordnung können mit Geldbußen bis zu 5000,– €

geahndet werden.

In den rot markierten Bereichen ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk verboten. Ich bitte um Beachtung und wünsche im Namen der Gemeindevertretung ein schönes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.

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