Büchen: Neue Straßenreinigungssatzung in Kraft
Die Gemeinde Büchen hat eine neue Straßenreinigungssatzung, die seit Ende Juni in Kraft ist. Neu in dieser Satzung ist, dass die Reinigungspflicht der Fahrbahnen des Heideweges, der Pötrauer Straße, der Gudower Straße, der Fitzener Straße sowie der Bröthener Straße nicht mehr auf die Anwohner übertragen wird. Jedoch verbleibt die Reinigungspflicht für Gehwege und begehbare Seitenstreifen wie bisher bei den Anliegern. Bisher galt diese Regelung nur für die Lauenburger und Möllner Straße.
Die Parkbuchten dieser Straßen zählen jedoch nicht zur Fahrbahn. Hier verbleibt die Reinigungspflicht der Fläche und der Rinnsteine bei den Nutznießern der Grundstücke.
Die Gemeinde Büchen bittet die Anwohner um Beachtung der neuen Satzung sowie um die selbstständige Erledigung der Reinigungsarbeiten. Die vollständige Satzung finden Sie im Internet unter www.amt-buechen.eu/Orts- und Verbandsrecht.