Das Ordnungsamt Büchen informiert: Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper! Coronaregeln beachten!
Langsam neigt sich das Jahr 2020 dem Ende entgegen. Normalerweise wird mit Feuerwerken das alte Jahr verabschiedet und das neue empfangen. Doch in diesem Jahr scheint alles etwas anders zu sein.
Für dieses Jahr wurde ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerke durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat geregelt. Das Verbot hat das Ziel, die durch das Corona-Infektionsgeschehen ausgelasteten Notfallambulanzen nicht noch zusätzlich zu belasten. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu vielen, teils schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern.
Bei den Feierlichkeiten müssen unbedingt die zu dem Zeitpunkt geltenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein beachtet werden. Gerade die Überschreitung der Höchstzahlen von Personen im privaten Bereich tragen immer wieder dazu bei, das Infektionsgeschehen voranzutreiben.
Bei Nichtbeachtung der Regelungen zur Kontaktbeschränkung können jedem Teilnehmer erhebliche Bußgelder drohen.