Förderprogramm Landmusik des Deutschen Musikrats
Am 1. April 2021 wurde das Förderprogramm Landmusik des Deutschen Musikrats gestartet. Dieses Programm fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum (für Kommunen bis 20.000 Einwohner). Es können Fördermittel zwischen 2.000,- und 10.000,- € beantragt werden. Außerdem können sich Kommunen für die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ bewerben. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000,- € und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“.
Unter den13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000,- € (1. Preis), 20.000,- € (2. Preis) bzw. 10.000,- € (3. Preis).
Die Preisgelder sind zweckgebunden und müssen für die Fortführung der ausgezeichneten musikalischen Projekte eingesetzt werden.
Einsendeschluss für Anträge ist der 14. Mai 2021, 23:59 Uhr.
Weitere Informationen, das Antragsportal und die Antragsformulare sind zu finden auf https://www.landmusik.org/.
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