Amtliche Meldung

GEMA: Schließungszeiten in 2021 sollten gemeldet werden

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) hat den DStGB über die
notwendige Meldung der behördlich veranlassten Schließungszeiten an die GEMA
informiert, dass alle musiknutzenden Betriebe wie Gastronomie, Hotellerie,
Einzelhandelsbetriebe, Fitnessstudios, Spielhallen oder städtische Musiknutzer wie
Schwimmbäder, die im Jahr 2021 aufgrund behördlicher Veranlassung geschlossen hatten oder noch geschlossen haben, der GEMA diese Schließungszeiten über das GEMA-Online-Portal (www.gema.de/portal) mitteilen sollten.  Weitere Informationen finden Sie auch unter www.gema.de/musiknutzer/gsvt/gutschriften/ .

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