Gemeindebücherei Büchen: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Kunden
Seit dem 17.05. gilt für die Gemeindebücherei im Schulzentrum Büchen gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung, dass die Einrichtung nur von getesteten, genesenen oder geimpften Kunden betreten werden darf. Eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis kann von der Teststation eines Arbeitgebers, von einem Testzentrum (Testergebnis nicht älter als 24 Stunden) oder von einem Labor (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ausgestellt sein. Gleichzeitig sind genesene und geimpfte Personen gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung den getesteten Personen gleichgestellt. Der Genesenen-Nachweis (Nachweis über positiven PCR-Test) gilt für den Zeitraum von 28 Tagen nach dem positiven PCR-Test bis maximal 6 Monate nach diesem. Vollständig Geimpfte legen Ihre Impfbescheinigung vor. Hier schaut das Büchereiteam, ob seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Für alle anderen Kunden wird wieder das Fenster geöffnet. Für die Fensterbücherei können die Bücher wie bisher über BibKat, per E-Mail oder telefonisch vorbestellt werden.
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