Amtliche Meldung

Hebesätze für die Grundsteuer in Pölitz festgesetzt

Die Gemeindevertretung hat die Hebesätze für die Grundsteuer des Jahres 2025 in der Sitzung vom 16.12.2024 festgesetzt:

Grundsteuer A: 521%
Grundsteuer B: 435%
Gewerbesteuer: 380%

Damit ist die Gemeindevertretung der Empfehlung des Finanzministeriums gefolgt, die diese Sätze als aufkommensneutrale Hebesätze empfohlen hat. Das bedeutet, dass die Gemeinde mit diesen Hebesätzen insgesamt die gleiche Summe einnimmt wie im Jahr 2024. Die Auswirkung auf die einzelnen Grundstücke kann dabei unterschiedlich sein. Für den einen wird es eine Reduzierung, für den anderen eine Erhöhung bewirken. Die Neubewertung der einzelnen Grundstücke sollte eine gerechtere Erhebung nach sich ziehen. Bevor Sie den Bescheid über die konkrete Grundsteuer in den Händen halten, können Sie bereits jetzt die Höhe anhand des Bescheides vom Finanzamt über den Grundsteuerwert für sich ausrechnen:

Rechenweg Grundsteuer B (ohne Gewähr):
Grundsteuerwert (i.d.R. Seite 2 des Bescheides) x Steuermesszahl (0,00031) =Steuermessbetrag

Steuermessbetrag x Hebesatz (435) /100
=Höhe der Grundsteuer B

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