Heizkostenerstattung für Pellet, – Öl oder Flüssiggasheizungen
Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist in Schleswig Holstein das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Für die Antragstellung steht ab sofort das Online-Portal zur Verfügung unter: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. Für die Anforderung eines Papierantrages, der Ihnen per Post zugeschickt wird, ist ein Telefonservice eingerichtet worden. Die Service-Telefonnummern lauten wie folgt:
(0 43 47) 704 – 248
(0 43 47) 704 – 236
(0 43 47) 704 – 344
(0 43 47) 704 – 369
Die Servicezeiten sind wie folgt: Montag bis Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr und Freitags von 09:00 – 12:00 Uhr.
In diesem Servicezeiten nehmen die KollegInnen Ihre Anschrift entgegen und übersenden Ihnen einen Papierantrag per Post.
Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de zu wenden.
Weitere Informationen und gebündelte Antworten des Bundes sind auf der Internetseite des MLLEV zu finden unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/service/_documents/heizkostenerstattung.html
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