Neue Grundsteuerreform
Ab 2025 muss die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet. Die Daten zur neuen Grundsteuerreform werden vom zuständigen Finanzamt in Ratzeburg erhoben. Im Juni oder Juli 2022 erhalten Sie von der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung ein Informationsschreiben über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Dieses Schreiben enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 fällig. Bitte zahlen Sie Ihre Grundsteuer bis dahin in der Höhe, die in dem letzten Bescheid durch die Gemeinde Büchen genannt wurde.
Die Steuererklärung soll ab dem 01.07.2022 elektronisch über www.elster.de abgeben werden. Dafür ist ein Benutzerkonto anzulegen, dass bereits jetzt, falls noch nicht vorhanden, beantragt werden kann. In Härtefällen kann die Erklärung jedoch auch in Papierform erfolgen. Die hierfür erforderlichen Formulare können Sie im Bürgerhaus in der Steuerabteilung erhalten. Welche Angaben in der Erklärung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein, welchen Sie unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer herunterladen können. Ab 01.01.2025 werden alle Eigentümer aufgrund der neuen Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide erhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt.