Schon gewusst ?
Wussten Sie, ……….
- dass am 05. Juli 2024 eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten ist? Dabei wurde u.a. die Größe von verfahrensfreien notwendigen Garagen, wozu auch Carports gehören, geändert. Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1b können demnach notwendige Garagen (Carports) und Fahrradgaragen einschließlich überdachter Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50m² verfahrensfrei, also ohne eine Baugenehmigung, errichtet werden. Die Festsetzungen in einem evtl. für Ihr Grundstück gültigen Bebauungsplan sind natürlich zu beachten.