Verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Anlass der Sperrung der B202 in Hohn
Zur Reduzierung des LKW Verkehrs im Wohngebiet infolge der tlw. Vollsperrung der Hauptstraße (B202) wird gemäß §45 StvO in der Zeit vom 29.07. bis zum 02.08.2024 die Aufstellung des VZ-253 – Verbot für Kraftfahrzzeuge über 3,5t entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplanes in den Straßen Kunterschaft und Kronskamper Weg angeordnet und durch die Gemeinde umgesetzt.
Der Bürgermeister Volker Stiefel ist weiterhin mit den zuständigen Behörden im Austausch und appelliert an alle Autofahrer, die vorgegeben Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsordnungen einzuhalten.