Wahl zum Gemeinderat ungültig
Das Verwaltungsgericht für Schleswig-Holstein hat entschieden: Die Wahl der Gemeindevertretung in Güster vom 14. Mai 2023 ist ungültig. Damit muss es aller Voraussicht nach in Kürze eine Wiederholungswahl geben.
Hintergrund war, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg Verfahrensfehler bemängelt und die Wahl angefochten hatte. Güsters Gemeindevertretung dagegen sah die Wahl als gültig an.