Zurückschneiden von Pflanzen
Die Gemeinde Büchen weist darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hecken, Bäume und Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen, d.h. Äste/Zweige, die über die Fahrbahn ragen, müssen mind. bis zur Grundstücksgrenze auf einer Höhe bis 4,50m und über Rad- und Gehwegen bis 2,50m zurückgeschnitten werden (Lichtraumprofil). An Straßeneinmündungen und –kreuzungen sollten Anpflanzungen über einer Höhe von 80 cm zurückgeschnitten werden, um den Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Übersicht zu gewährleisten (Sichtdreieck). Weiterhin ist besonders darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtungen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
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