Zutritt zum Rathaus
Ab Donnerstag, den 03.03.2022 ist wieder ein ungehinderter Zutritt zum Rathaus möglich. Eine qualifiizierte Mund-Nasen-Bedeckung (Mindeststandard medizinische Maske des Standards FFP2 oder vergleichbar) und die Einhaltung der Abstandsregeln ist jedoch weiterhin von Nöten.
Die Haupteingangstüren bleiben während der Öffnungszeiten geöffnet, Besucher müssen sich nicht mehr anmelden. Eine Kontrolle der 3-G-Regel erfolgt nicht mehr.
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