Abfuhr von Buschwerk & Laub
Am Sonnabend, dem 30.11.2024, ab 8.00 Uhr
Laub auf Haufen oder in nicht zugebundenen Säcken und Buschwerk sind bereit zu halten.
Das Buschwerk muss gebündelt sein, ohne Verwendung von Draht, nicht länger als 2 m. und nicht schwerer als 15 kg.
Es dürfen keine Stubben, Hausmüll, Papier- oder Plastikmüll, Holzzäune oder Drahtreste, o. a. eingebracht werden.
Wir entsorgen keine Bäume!
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Grundstückseigentümer bzw. ein Vertreter anwesend sein muss.
(Rücknahme der Plastiksäcke, Hilfe beim Aufladen, u. a.)
Übrigens – ein „Danke schön“ wird von unseren freiwilligen Helfern gerne gehört bzw. angenommen. Helfen Sie mit, dass alles reibungslos verläuft und reinigen Sie bitte nach der Aktion Straße und Fußweg.
Den Feuerwehrkameraden, allen Helfern und den Landwirten danke ich für die maschinelle und tatkräftige Unterstutzung.
Streu- und Räumpflicht: Rückschnitt von Gehölzen
Wir nähern uns nunmehr der Winterzeit. Ich möchte die Hauseigentümer bzw. Anlieger von Fußwegen und Gemeindestraßen in diesem Zusammenhang auf ihre Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte und auf die Räumpflicht bei Schnee hinweisen. Aber auch Laub und Schmutz ist von den Bürgersteigen und aus den Rinnsteinen der Straßen zu entfernen.
Ich möchte daran erinnern: Hecken, Sträucher und Bäume sind so zu pflegen, dass nichts in den öffentlichen Bereich hineinragt!