Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hecken, Bäume und Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen, d.h. Äste und Zweige, die über Fahrbahn ragen, müssen mind. bis zur Grundstücksgrenze…
Allgemein
Amtliche Meldung
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