Das Innenministerium hat darüber informiert, dass gemäß § 8 der Landesbauordnung die nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind.…
Ort: Schleswig-Holstein
Amtliche Meldung
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